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Wie bereits erwähnt, wird bei HMSN Physio- und Ergotherapie empfohlen. Reicht dies nicht aus, kann man auch eine medizinische Rehamaßnahme beantragen.

Ist man berufstätig, ist i.d.R. die Rentenversicherung der Kostenträger, bei Rentnern und Hausfrauen muss der Antrag über die Krankenkasse gestellt werden.

Die Rehamaßnahme findet in einer geeigneten Rehaklinik statt und i.d.R. wird für 3 Wochen bewilligt. Während der Reha kann der Aufenthalt auch verlängert werden.
Lt. Gesetz hat man frühestens alle 4 Jahre Anspruch auf eine Reha, da die HMSN aber eine chronisch fortschreitende Erkrankung ist, wird meistens zu kürzeren Intervallen geraten. Vielfach kommt die Rentenversicherung dieser Empfehlung auch nach, bei den Krankenkassen gestaltet sich das aber oft schwieriger.

Die Rentenversicherung ist, wie oben beschrieben, zuständig, solange Betroffene berufstätig sind. Die medizinische Reha dient hierbei dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Aus diesem Grund kann bei schweren Erkrankungen die Reha auch in kürzeren Abständen als 4 Jahren bewilligt werden.

Bei der Wahl der Klinik hat der Antragsteller ein gewisses Mitspracherecht, d.h. man kann im Antrag eine geeignete Klinik angeben. Allerdings muss die Rentenversicherung diese Klinik nicht bewilligen, sie kann auch eine andere ihrer Meinung nach geeignete Klinik aussuchen. Wird die gewünschte Klinik nicht bewilligt, kann man versuchen, durch einen formlosen Brief eine Änderung der Klinik zu erreichen. Vielfach wird dem nachgegeben. Günstig ist natürlich, wenn man seinen Wunsch begründen kann, z.B. damit, dass die gewünschte Klinik besonders geeignet ist, weil sie sich auf die Krankheit spezialisiert hat und jährlich viele Betroffene betreut. Wird die Klinik dennoch abgelehnt, so kann man – sofern es zeitlich noch passt – auch einen Widerspruch einreichen. Oder man akzeptiert die ausgewählte Klinik.

Bei HMSN werden momentan zwei Kliniken empfohlen, die sich auf die Krankheit spezialisiert haben (siehe „Praktische Informationen -> nützliche Adressen“). Diese Kliniken haben den Vorteil, dass sie sich mit der HMSN auskennen und dass dort auch viele HMSN-Betroffene als Reha-Patienten betreut werden.
Sollte eine Reha in einer der beiden Kliniken nicht klappen, so kann man natürlich auch jede andere neurologische Reha-Klinik ausprobieren. Grundsätzlich bietet jede geeignete Reha-Klinik die notwendige Behandlung an, wie gut diese dann ist, zeigt sich natürlich erst, wenn man dort ist. Es gibt aber durchaus Betroffene, die immer in eine andere als die empfohlenen Kliniken gehen und sich in „ihrer“ Klinik gut aufgehoben fühlen.

Für Rentner sieht es in Bezug auf die Durchführungen von Rehamaßnahmen oft etwas schwieriger aus. Die Krankenkassen als Kostenträger sind oft nicht so schnell bereit, eine Rehamaßnahme zu übernehmen. Da Rentner nicht mehr berufstätig sind, entfällt natürlich der Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Bei Rehamaßnahmen der Krankenkassen geht es rein um den Erhalt und die Verbesserung der Gesundheit und dies kann natürlich auch durch Therapien zu Hause erreicht werden. Aus diesem Grund argumentieren Krankenkassen gerne, dass man erst alle Möglichkeiten vor Ort ausgeschöpft haben muss, bevor eine Reha bewilligt wird. Wer also z.B. zu Hause keine regelmäßige Krankengymnastik macht, benötigt u.U. gute Argumente, um eine Reha bewilligt zu bekommen.

Bzgl. der Klinikwahl gibt es auch bei den Krankenkassen ein Wunsch- bzw. Wahlrecht. Es gilt hier, dass die Wunsch-Klinik geeignet sein muss und dass die Krankenkasse einen Vertrag mit der Klinik haben muss. Für Kliniken, mit denen die Krankenkasse keinen Vertrag hat, bekommt man nur in Ausnahmefällen eine Bewilligung.

Bei der Beantragung einer Rehamaßnahme gilt – unabhängig – vom Kostenträger, dass man im Falle einer Ablehnung ein Widerspruchsrecht und bei weiterer Ablehnung auch ein Klagerecht hat. Auch bei einer nicht geeignet erscheinenden Klinik kann man Widerspruch und schlimmstenfalls Klage einreichen. Man sollte in diesem Fall allerdings bedenken, dass schon ein Widerspruch eine Rehamaßnahme zeitlich hinauszögert. Bei einer Klage kann sich dies erheblich verzögern, deshalb sollte man diesen Schritt gut überlegen, wenn es nur um die Klinikwahl geht.